Stiftungsratsbeschluss: Verzinsung der Altersguthaben 2018 mit 1.0%

Da auch die Providus von der negativen Entwicklung an den Finanzmärkten im Dezember 2018 betroffen war, musste der Stiftungsrats die zuvor in Abhängigkeit des Deckungsgrads festgelegte Verzinsung nochmals überprüfen und hat sich nach Beurteilung der Lage einstimmig für die Anwendung des vom Bundesrat festgelegten Mindestzinses für BVG-Altersguthaben von 1.0% entschieden. Dieser Zinssatz wird nicht nur für die BVG-Altersguthaben, sondern für die gesamten Altersguthaben angewendet.

About ernst.knupp