Die ordentliche Pensionierung und damit die Ausrichtung der ordentlichen Altersleistungen beginnt mit dem Erreichen des Referenzalters.
Der Anspruch auf Altersrenten entsteht in der Providus nach Vollendung des 58. Altersjahres nach Massgabe der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Die Providus empfehlt Ihnen als Arbeitgeber die von der ordentlichen Pensionierung abweichenden Regelungen mit Ihren Mitarbeitenden schriftlich zu vereinbaren.
Anlässlich der Pensionierung erhalten die Versicherten von der Providus eine Pensionierungsabrechnung sowie einen Rentenausweis.
Die Providus unterstützt Sie gerne in der Planung und Vorbereitung der Pensionierung. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.