Die Leistungen der Providus setzen frühestens nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ein. Sie werden bis zum Auslaufen der Taggelder aus unfall- oder krankheitsbedingter Invalidität aufgeschoben.
Wird eine versicherte Person invalid, so tritt nach Ende der Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber die Beitragsbefreiung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) ein.