Für den Gesundheitszustand bei Aufzunehmenden gilt die Selbstdeklarationspflicht, das heisst, Sie haben allfällige Gesundheitsfragebogen, welche sich nur auf Leistungen im überobligatorischen Bereich beziehen dürfen, wahrheitsgetreu auszufüllen. Die Providus nimmt Gesundheitsabklärungen nur entsprechend den Bestimmungen der Rückversicherung vor. Dies betrifft die Fälle von fehlender voller Erwerbsfähigkeit, Lohnniveaus über der sechsfachen maximal jährlichen AHV-Altersrente sowie Lohnerhöhungen von mehr als CHF 40‘000.– auf dieses oder über diesem Niveau.