Als „Rentenbeziehende“ bezeichnen wir Personen, welche bei der Personalvorsorge-Stiftung Providus Anspruch auf eine Rentenleistung haben. Hier finden Sie Informationen zu Leistungen und dem Vorgehen im Todesfall. Sollten Sie die gewünschte Information nicht finden, wählen Sie oben rechts „Kontakt“ und kommen Sie auf uns zu. Wir geben Ihnen gerne die gewünschten Auskünfte.
Der Eintritt eines Vorsorgefalles (Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit, Todesfall aktive Versicherte) wird der Providus durch den Arbeitgeber gemeldet. Die Meldung eines Todesfalles einer rentenversicherten Person ist durch die Angehörigen vorzunehmen.
Die bei den jeweiligen Überschriften angegebene Artikelnummer verweist auf den ausführlichen Text zum Thema im entsprechenden Reglement.