Ihr Eintritt in eine bei der Providus versicherten Firma wird uns von dieser gemeldet. Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sollten Sie auch ein Vorsorgereglement (VR) ausgehändigt erhalten haben. Es enthält alle wichtigen Bestimmungen über Ihr Versicherungsverhältnis bei der Providus. Weitere Bestimmungen finden sich im Reglement über die Wohneigentumsförderung (RWEF).
Der Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung erfolgt per 1. Januar des Jahres, in dem eine Person 18 Jahre alt wird. In diesem Alter sind gemäss Gesetz nur die Risiken Tod und Invalidität versichert. Das eigentliche Alterssparen beginnt per 1. Januar des Jahres, in dem eine Person 25 Jahre alt wird. Die Beitragspflicht endet am Ende desjenigen Monats, für den zum letzten Mal vom Arbeitgeber der Lohn oder Lohnersatz (z.B. Unfall- oder Krankentaggeld) ausgerichtet wird. Vorbehalten bleibt die Beitragsbefreiung.