Die berufliche Vorsorge in der Schweiz ist paritätisch organisiert. Für die Finanzierung bedeutet dies, dass sowohl Arbeitnehmende (AN) als auch Arbeitgeber (AG) regelmässige Beiträge einzahlen. Aus den Beiträgen (auch als Altersgutschriften bezeichnet) entsteht das Altersguthaben.
Die Höhe der Arbeitnehmerbeiträge finden Sie im Anhang des Vorsorgereglements unter «H. Finanzierung». Bei den Beiträgen wird unterschieden zwischen
- Risikobeiträgen (Alter 17 – 24: 0.72%; Alter 25 – 64: 0.90% und Alter 65(w)/66(m) – 70: 0.0%), den
- Verwaltungskostenbeiträgen (Alter 17 – 24: 0.18%; Alter 25 – 64: 0.45% und Alter 65(w)/66(m) – 70: 0.18%) sowie den
- Altersgutschriften (Sparbeiträge unter «Altersgutschriften», Spalte «Anteil Arbeitnehmer»).
Der Arbeitnehmer kann aus drei Planvarianten (Standard/Minus 1 und Minus 2) wählen. Eine Abweichung vom Standardplan hat eine Reduktion der Altersrente zur Folge. Die Risikoleistungen bleiben unverändert.
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Das Altersguthaben kann zusätzlich bis zu einem gewissen Maximum durch freiwillige Einkäufe erhöht werden (Art. 8 VR). Das Maximum ist ebenfalls im Anhang zum Vorsorgereglement sowie auch auf der Rückseite Ihres Versicherungsausweises unter der Rubrik «Weitere Informationen» aufgeführt.
Der Anteil der Arbeitnehmenden an den gesamten Altersgutschriften beträgt 45%.