Versicherte können für den Kauf oder Bau eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung ihr Vorsorgeguthaben vorbeziehen bzw. verpfänden. Die detaillierten Bestimmungen sind im Reglement über die Wohneigentumsförderung (RWEF) festgehalten.
Das vorbezogene Kapital kann für die Bezahlung des Kaufpreises oder für die Amortisation einer bestehenden Hypothek eingesetzt werden. Auch wertvermehrende Investitionen an bestehendem Wohneigentum können finanziert werden. Reine Unterhaltsarbeiten dürfen nicht mit Mitteln der beruflichen Vorsorge finanziert werden.
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Formular Antragsformular WEF Vorbezug/Mitteilung Verpfändung