Anspruch auf eine Invalidenrente haben versicherte Personen, die im Sinne der IV zu mindestens 40% invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der Providus versichert waren.
Der Anspruch auf die Invalidenrente beginnt mit dem Anspruch auf eine Rente der IV.