Mit freiwilligen Einkäufen erhöhen Sie Ihr Altersguthaben und somit Ihre künftige Altersrente und profitieren gleichzeitig von Steuervorteilen.
Aktiv Versicherte und Invalidenrentenbeziehende können steuerbegünstigt die maximalen reglementarischen Altersleistungen einkaufen (vgl. Anhang VR). Ziel eines Einkaufs sollte die Verbesserung des Vorsorgeschutzes sein, das heisst, allfällige Lücken zu schliessen. Diese können beispielsweise bei Fehlen von Beitragsjahren, bei Lohnerhöhungen oder bei Scheidung entstehen. Darüber hinaus sind Einkäufe zur Neutralisierung der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung möglich.
Bei Einkäufen ist die folgende gesetzliche Bestimmung zu beachten (Art. 79b Abs. 3 BVG): Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind.
Bitte beachten Sie, dass wir bei einem freiwilligen Einkauf einmalig eine Erklärung von Ihnen benötigen. Hier geht’s zum entsprechenden Formular.
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