Bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt der ordentlichen Alterspensionierung bis höchstens zum 70. Altersjahr wird das Altersguthaben bis zur maximalen Höhe zum Zeitpunkt des ordentlichen Altersrücktritts weiter durch die Altersgutschriften gemäss Anhang des Vorsorgereglements geäufnet.
Das Altersguthaben wird bis zur Geltendmachung des Altersrentenanspruchs verzinst.
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Für die Weiterarbeit über das ordentliche Pensionierungsalter ist eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber nötig.