Die Providus prüft die Rentenansprüche in regelmässigen Abständen. Zu diesem Zweck bittet sie die Rentenbeziehenden jeweils um eine sogenannte „Lebensbescheinigung“. Von Personen mit Wohnsitz im Ausland wird diese jährlich einverlangt.
Zu möglichst reibungslosen Abwicklung unserer Rentenzahlungen sind wir auf die Richtigkeit der uns vorliegenden Informationen angewiesen. Bitte informieren Sie auch die Providus über Änderungen der Wohnadresse oder der Bankverbindungen.