Anspruch auf eine Invalidenrente haben versicherte Personen, die im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 40% invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der Providus versichert waren. Geht die Invalidität auf ein Geburtsgebrechen zurück oder ist sie bei Minderjährigkeit entstanden, so gelten die Bestimmungen des Bundesrechts.
Der Anspruch auf die Invalidenrente bei der Providus beginnt mit dem Anspruch auf eine Rente der IV.
Formell wird die Providus nach erfolgter IV-Anmeldung direkt von der zuständigen Sozialversicherungsanstalt mit den für sie wichtigen Informationen bedient.