Bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt des Referenzalters bis höchstens zum 70. Altersjahr wird das Altersguthaben bis zur maximalen Höhe zum Zeitpunkt des Referenzalters weiter durch die Altersgutschriften gemäss Anhang des Vorsorgereglements geäufnet.
Das Altersguthaben wird bis zur Geltendmachung des Altersrentenanspruchs verzinst.
Wir empfehlen den Arbeitgebern, von der ordentlichen Pensionierung abweichende Vereinbarungen mit den Mitarbeitenden rechtzeitig schriftlich zu regeln und der Mutationsmeldung eine Kopie der Vereinbarung beizulegen.
Formular Austrittsmeldung