Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge finden Sie im Anhang des Vorsorgereglements unter „H. Finanzierung“ Bei den Beiträgen wird unterschieden zwischen
- Risikobeiträgen (Alter 17 – 24: 0.88%; Alter 25 – 64: 1.10%; Alter 65 (w)/66 (m): 0.0%), den
- Verwaltungskostenbeiträgen (Alter 17 – 24: 0.22%; Alter 25 – 64: 0.55%; Alter 65 (w)/66 (m): 0.22%) sowie den
- Altersgutschriften (Sparbeiträge unter «Altersgutschriften», Spalte «Anteil Arbeitgeber»).
Der Anteil der Arbeitgeberfirmen an den gesamten Altersgutschriften beträgt 55%.