Ihr Arbeitgeber meldet uns die Heirat bzw. die Eintragung einer Partnerschaft. Anschliessend halten wir die Freizügigkeitsleistung per zivilem Heiratsdatum fest. Selbstverständlich können Sie uns das Ereignis auch direkt schriftlich mitteilen.
Die Berechnung der Freizügigkeitsleistung per Heiratsdatum wird immer vorgenommen, damit im Scheidungsfall für jeden Ehegatten gesondert ermittelt werden kann, um wie viel die Freizügigkeitsleistung bei ihrer oder seiner Vorsorgeeinrichtung während der Dauer der Ehe angewachsen ist. Am Zuwachs der Freizügigkeitsleistung während der Ehedauer wird der andere Partner in der Regel zur Hälfte beteiligt.
Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt.
Nach der Verarbeitung der Mutation erhalten Sie von der Providus einen neuen Versicherungsausweis.