Die Freizügigkeitsleistung, oder kurz FZL, bezeichnet die Summe Geld, die für Ihre Vorsorge zur Verfügung steht. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird dieser Betrag an die nächstzuständige Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Dazu müssen Sie der bisherigen Vorsorgeeinrichtung die Überweisungsinformationen mitteilen. Übersteigen die eingebrachten Mittel die maximal mögliche Einkaufssumme im Eintrittsalter, so wird dieser Überschuss ebenfalls dem Altersguthaben (Art. 9) gutgeschrieben oder auf Wunsch der versicherten Person einer von ihr bestimmten Freizügigkeitseinrichtung übertragen.
Versicherte, welche die Freizügigkeitsleistung noch nicht eingebracht haben, erhalten von der Providus periodisch ein entsprechendes Mahnschreiben.