Versicherungsausweis (Art. 26 VR) Die Vorsorgeeinrichtung übergibt den versicherten Personen beim Eintritt und danach jährlich einen Versicherungsausweis mit Angaben zum Altersguthaben, zu den Leistungsansprüchen, zum versicherten Lohn, zu den Beiträgen und zur Austrittsleistung.