Die ordentliche Pensionierung und damit die Ausrichtung der ordentlichen Altersleistungen beginnt mit dem Erreichen des Referenzalters. Für Versicherte mit Jahrgang 1958 und älter gelten die Übergangsbestimmungen gemäss Art. 32 des Vorsorgereglements 2021.
Der Anspruch auf Altersrenten entsteht in der Providus nach Vollendung des 58. Altersjahres nach Massgabe der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Von der ordentlichen Pensionierung abweichende Regelungen werden vom Arbeitgeber schriftlich mit Ihnen vereinbart.
Anlässlich der Pensionierung erhalten Sie von der Providus eine Pensionierungsabrechnung sowie einen Rentenausweis.
Die Providus unterstützt Sie gerne in der Planung und Vorbereitung der Pensionierung. Unsererseits erhalten Sie spätestens eineinhalb Jahre vor Erreichen des Referenzalters einen Brief und ein Formular als Erinnerung an die Möglichkeit, die Kapitalauszahlung (bis zu 100% des Altersguthabens) beantragen zu können.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Arbeitgeber nach einem Pensionsierungsvorbereitungskurs zu erkundigen. Dieser ermöglicht es Ihnen, die individuelle Planung frühzeitig vor der Pensionierung anzugehen.
Für Rentensimulationsberechnungen nutzen Sie bitte das PK-Cockpit hier klicken.
Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Pensionierungsplanung wenden Sie sich bitte direkt an uns.