Beim Altersrücktritt haben Sie als Versicherte der Providus die Möglichkeit mit Zustimmung des Ehegatten/eingetragenen Partners bis zu 100 % des Altersguthabens als Kapitalabfindung zu beziehen. Die Kapitaloption muss mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt unwiderruflich schriftlich angemeldet werden. Mit der Ausübung der Kapitaloption erlöschen anteilsmässig sämtliche Ansprüche an die Vorsorgeeinrichtung.