Der Stiftungsrat hat am 12. November 2018 nach eingehender Diskussion beschlossen, ab dem 01.01.2019 die Kapitalauszahlung beim Altersrücktritt zu 100% (bisher 50%) des Altersguthabens zu ermöglichen. Dies unter der Auflage, dass die Versicherten ausführlich über die Vor- und Nachteile dieser Wahl informiert werden (Merkblatt plus persönliches Gespräch).