Providus ist konform zum totalrevidierten Schweizer Datenschutzgesetz

Die PVS Providus ist für die Erfüllung der BVG-Bestimmungen ein Bundesorgan und für die übrige Bearbeitung von Personendaten eine private Person (Art. 2 Abs. 1 DSG). Der Stiftungsrat der PVS Providus hat sich rechtzeitig mit den Anforderungen aus dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG) befasst und folgende Aufgaben erfüllt:

  • Ernennung und Meldung eines Datenschutzberaters (Art. 25 DSV)
  • Führung eines Verzeichnisses über die Bearbeitungstätigkeiten (Art. 12 DSG)
  • Meldung des Verzeichnisses an den EDÖB (Art. 12 Abs. 4)
  • Erfüllung der Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen (Art. 19 DSG). Link zur aktualisierten Datenschutzerklärung.
  • Erstellung eines Auftragsdatenbearbeitungsvertrag mit der versicherungstechnischen Verwaltung
  • Mindestnotwendige Anpassung der Regulative und Prozesse (v.a. Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 22 und Meldung Datensicherheitsverletzung nach Art. 24 DSG.)
  • Schulung der Mitarbeitenden (via Arbeitgeber Stiftung OKS).

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an E-Mail.

About ernst.knupp