Die Wahrnehmung der Stimm- und Wahlrechte ist im Anlagereglement formuliert. Die Pensionskasse Providus war im Jahr 2023 weiterhin ausschliesslich indirekt d.h. via Kollektivanlagen in Wertschriften investiert. Hierdurch ist eine Wahrnehmung der Stimmrechte durch die Providus nicht möglich. Als Folge hiervon entfällt auch die entsprechende Offenlegung des Stimmrechtsverhaltens.