Die Wahrnehmung der Stimmrechte ist im Anlagereglement formuliert. Die Pensionskasse Providus war im Jahr 2015 ausschliesslich indirekt d.h. via Kollektivanlagen in Wertschriften investiert. Hierdurch ist eine Wahrnehmung der Stimmrechte durch die Providus nicht möglich. Als Folge hiervon entfällt auch die entsprechende Offenlegung des Stimmrechtsverhaltens.