Der Stiftungsrat informiert: Sicherstellung des langfristigen finanziellen Gleichgewichts

Der Stiftungsrat der Personalvorsorge-Stiftung Providus hat die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung der zukünftigen Stabilität der Pensionskasse in der Märzsitzung finalisiert und festgelegt. Alle Massnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberfirmen erarbeitet und beziehen Arbeitgeber, Arbeitnehmende und Providus gleichermassen in die Finanzierung mit ein. Folgende Beschlüsse treten ab dem 1. Januar 2018 in Kraft (die Massnahmen 2 bis 4 dienen der Kompensation der Massnahme 1):  

  • Weiterführung der schrittweisen Umwandlungssatzanpassung bis auf 5.2% im Jahr 2023 (jährliches Absenken um 0.15 Prozentpunkte)
    Effekt: Korrektere Verteilung des individuellen Altersguthabens auf die zu erwartende Restlebenszeit und dadurch Reduktion der Jahresrente, Entlastung der aktiven Versicherten von Pensionierungsverlusten. Die Restlebenszeit hat sich in den letzten Jahren erheblich verlängert und liegt aktuell bei durchschnittlich 22 Jahren nach regulärem Rentenbeginn.
  • Generelle Erhöhung der Altersgutschriften (Sparbeiträge) um insgesamt 1.5% (aufgeteilt auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber)
    Effekt: Stärkere Äufnung des individuellen Sparguthabens über die Zeit und somit höheres Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung.
  • Konstante Altersgutschriften ab Alter 50 (bisher Senkungsschritte ab Alter 60 und 63)
    Effekt: Stärkere Äufnung des individuellen Sparguthabens über die Zeit und somit höheres Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung.
  • Weiterversicherung ab Alter 63: Aufhebung der BVG-Minimallösung
    Effekt: Stärkere Äufnung des individuellen Sparguthabens über die Zeit und somit höheres Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung.
  • Anpassung der Beitragsanteile der Arbeitgeber auf 55% (bisher 57%)
    Effekt: Mehrbelastung der Arbeitnehmenden durch höhere Lohnabzüge, Entlastung der Arbeitgebenden mit dem Ziel, die Mehrkosten durch die höheren Sparbeiträge finanziell tragen zu können.
 
Folgende weiteren Beschlüsse dienen der finanziellen Stabilisierung und wirken sich auf den Deckungsgrad der Providus aus:  

  • Senkung des Technischen Zinssatzes von 2.75% auf 2.25% per 31.12.2016.
    Effekt: Anpassung der Bewertung des nötigen Vorsorgekapitals für Rentenbeziehende an die demographische Entwicklung. Annäherung an gleiche Verzinsung des Kapitals von Rentenbeziehenden und aktiven Versicherten. Tieferer Deckungsgrad.
  • Umstellung der technischen Grundlagen von der Periodentafel auf die Generationentafel.[1]
    Effekt: Der unmittelbar zu bilanzierende Kapitalbedarf ist höher als bei der Periodentafel und führt deshalb zu einem tieferen Deckungsgrad.

Der folgende Beschluss betreffend die Besitzstandsgarantie tritt rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 in Kraft. Er betrifft 49 Versicherte der Jahrgänge 1958 und älter:  

  • Einmaleinlage der laufenden Besitzstandsgarantie in die individuellen Altersguthaben per 1. Januar 2017: Wesentliche Abweichungen bei der Lohnentwicklung und der Verzinsung gegenüber den 2011 getroffenen Annahmen führten zu einer nicht mehr verantwortbaren Belastung und damit immer grösser werdenden Ungleichbehandlung mit den übrigen aktiven Versicherten, sodass sich der Stiftungsrat zum Handeln veranlasst sah und die Besitzstandsgarantie durch eine einmalige Gutschrift ausfinanziert.
    Effekt: Höherer Deckungsgrad infolge Eliminierung eines ständigen Kostenanstiegs aus der Garantie. Wegfall von teuren, jährlichen Berechnungen.

Die beschriebenen Massnahmen stellen aus Sicht des Stiftungsrats ein ausgewogenes Massnahmenpaket dar, zu welchem die Arbeitnehmenden, die Arbeitgeber und die Providus gleichermassen beitragen. Die Beschlüsse des paritätisch aus Arbeitnehmenden und Arbeitgebern zusammengesetzten Stiftungsrats fielen einstimmig.

[1]
   Die Generationentafel enthält im Gegensatz zur Periodentafel eine Prognose über die zukünftige Veränderung der Sterblichkeit.

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