Keine Änderungen am Vorsorgereglement per 01.01.2023

Der Stiftungsrat hat den Änderungsbedarf am Vorsorgereglement 2022 an seiner Sitzung vom 7. November 2022 beurteilt und festgestellt, dass keine Dringlichkeiten für Änderungen bestehen. Das bisherige Vorsorgereglement gilt somit unverändert auch im Jahr 2023.

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